Preise

Die Höhe der Vergütung einer gutachterliche Leistung ist abhängig vom Umfang der beauftragten Tätigkeit. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierfür nicht mehr, das Gutachterhonorar ist grundsätzlich frei verhandelbar. Für ein Vollgutachten gilt zur Orientierung die Formel: zwei Promille des marktangepaßten, vorläufigen Verkehrswerts plus € 1.500,-.

Kurzgutachten haben im Vergleich zu Vollgutachten einen geringen Umfang und einen reduzierten Informationsgehalt. Der genaue Leistungsumfang ist frei vereinbar, ebenso das dafür anfallende Honorar.

Eine Verkehrswertberechnung beschränkt sich auf eine Kurzbeschreibung des Objekts in Stichworten und die reine Berechnung des Verkehrswerts gemäß § 194 Baugesetzbuch. Das Honorar ist auch hier frei verhandelbar und abhängig vom Gesamtaufwand, so z.B. vom Umfang evtl. erforderlicher Flächenermittlungen oder rechtlicher Besonderheiten.

In allen Fällen ist eine Besichtigung des Bewertungsobjektes erforderlich.

Sprechen Sie uns gerne an, wir erstellen Ihnen nach einem ersten unverbindlichen Gespräch ein individuelles Angebot.

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