Das Gutachten

Nach dem Ortstermin werden die vor Ort getroffenen Feststellungen sachverständig ausgewertet und ggf. weitere Ermittlungen ausgeführt. Dies können Erkundigungen bei Ämtern sein oder z. B. die Einsichtnahme in die Bauakte. Bei Vorliegen aller erforderlichen Informationen erfolgt die rechnerische Wertermittlung in schriftlicher Form, ergänzt durch Erläuterungen und Beschreibungen in auftragsabhängigem Umfang. Das Ergebnis ist das fertige Gutachten.

Die Dauer vom Ortstermin bis zur Gutachtenerstattung ist abhängig von der beauftragten Leistung, der Komplexität des Bewertungsobjekts und der Auskunftsgeschwindigkeit der Bürokratie.

Pauschale Angaben sind hier nicht möglich.

Weiterführende Informationen: