Ablauf einer Wertermittlung

Die moderne Immobilienwertermittlung folgt engen gesetzlichen Vorgaben zur Verwertung statistischer Erkenntnisse nach konkret formulierten Verfahrensmethoden. Dabei wird die Immobilie nach Größe, Lage, Beschaffenheit und Zustand erfaßt, ihre Normbestandteile mit Hilfe statistisch entsprechender Vergleichsfälle wertmäßig berechnet und ihre individuellen Komponenten abschließend sachverständig berücksichtigt.

Die dabei zu erfassenden Kriterien sind sowohl physischer Natur (Größe des Grundstücks, Wohnfläche, baulicher Zustand, etc.) als auch rechtlicher Natur (Baulasten, im Grundbuch eingetragene Rechte, etc.). Neben der Begutachtung des Objektes müssen also auch sämtliche wertbestimmenden Dokumente eingesehen und sachverständig ausgewertet werden.

Im ersten Schritt wird daher – meist telefonisch – der Grund der Wertermittlung erläutert und die Eckdaten des Bewertungsobjektes aufgenommen. Abhängig vom jeweiligen Fall werden dann evtl. vor der Durchführung des Ortstermins notwendige Dokumente beschafft. Beim Ortstermin – der Begutachtung des Bewertungsobjektes durch den Sachverständigen – erfolgt dann die bereits erwähnte Aufnahme der physischen Merkmale der Immobilie. Das umfaßt die - meist stichprobenweise - Vermessung der Flächen zur Überprüfung der Grundrißzeichnungen (soweit vorhanden), die zerstörungsfreie Begutachtung des baulichen Zustandes mit Aufnahme evtl. Bauschäden, und die Aufnahme der Ausstattung und ggf. Besonderheiten der Immobilie.

Die so gewonnenen Informationen verwertet der Sachverständige dann, in Verbindung mit den ihm vorliegenden Dokumenten, gemäß der Grundsätze der gültigen Bewertungsrichtlinien und stellt die Resultate dieser Berechnungen und die zugrundeliegenden Verfahrenswege ausführlich dar.

Das Ergebnis ist dann das schriftliche Gutachten.

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