Der Ortstermin

Um den Wert einer Immobilie korrekt ermitteln zu können, ist eine persönliche Begutachtung des Bewertungsobjektes durch den Sachverständigen unverzichtbar. Dabei werden Umfang, Beschaffenheit und Zustand des Grundstückes und der vorhandenen Bebauung erfaßt und diese Situation in Verbindung mit den rechtlichen Gegebenheiten auf Grundlage der geltenden Wertermittlungsvorschriften bewertet. Das Ergebnis wird in schriftlicher Form erstattet in auftragsgemäßem Umfang.

Beim Ortstermin ist eine Besichtigung sämtlicher Räumlichkeiten erforderlich. Sollte dem Sachverständigen der Zutritt zu einzelnen Räumen verwehrt bleiben, kann dies die Aussagekraft der Wertermittlung beeinträchtigen.

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